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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3
Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.5
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WAVE Computersysteme GmbH.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die WAVE Computersysteme GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die WAVE Computersysteme GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die WAVE Computersysteme GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die WAVE Computersysteme GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.5
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.4
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.5
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen zurückzuweisen.
4.2
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung der WAVE Computersysteme GmbH und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von der WAVE Computersysteme GmbH veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.
5.2
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder
Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung
können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw.
Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung,
respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren
Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.
Originalverpackungen sind alle Verpackungen der WAVE Computersysteme
GmbH und ihrer Zulieferanten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der
Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.4
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im
Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu
übertragen.
6.5
Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in
Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
7.1
Die WAVE Computersysteme GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24
Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen
Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner
nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere
Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe,
Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware
begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus
Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder
Gewährleistung verkauft.
7.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und /
oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind.
7.3
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der
WAVE Computersysteme GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die
nicht von uns autorisiert wurden.
7.4
Sollte die WAVE Computersysteme GmbH Reparatureinsendungen nach Ablauf
der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber
der WAVE Computersysteme GmbH kein Recht auf Minderung,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle
leitet die WAVE Computersysteme GmbH die Reparatursache lediglich für
den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer
eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.
7.5
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377 HGB.
7.6
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung
i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt
bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf
Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer
ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder
Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
7.7
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
7.8
In den Fällen, in denen auch für unseren Käufer kein
Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die
Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware
im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der
Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden,
wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz
für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes
gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind
durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB
als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten.
7.9
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten
haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat,
dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.10
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei
fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns
geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.11
Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen unsere
aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und
Servicebedingungen.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
8.2
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der
Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine
pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt
das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
9. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom
Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung
einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom
Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten
Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird
Gießen vereinbart.
12.2
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen Gießen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des
Kunden zu klagen.
12.3
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr
gilt deutsches Recht.
WAVE Computersysteme GmbH
Philipp-Reis-Str. 9
D-35440 Linden
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Carsten Kellmann
Registergericht: Amtsgericht Gießen
Registernummer: HRB 1823
Ust-ID-Nr.: DE 112 637 616
WEEE-Reg.-Nr.: DE 54978142
Philipp-Reis-Str. 9
D-35440 Linden
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Carsten Kellmann
Registergericht: Amtsgericht Gießen
Registernummer: HRB 1823
Ust-ID-Nr.: DE 112 637 616
WEEE-Reg.-Nr.: DE 54978142
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